GFS

GFS – Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

Jeder Schüler am Gymnasium ist ab Klasse 7 verpflichtet, pro Klassenstufe sich in einem Fach seiner Wahl einer den Klassenarbeiten gleichwertigen Leistungsfeststellung zu unterziehen. Diese Leistungsfeststellung bezieht sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Jahresarbeiten, Projekte, auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Referate, mündliche, ggf. auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen. Die vorgeschriebene Zahl der Klassenarbeiten des Faches bleibt von der gleichwertigen Leistungsfeststellung unberührt. (Notenbildungsverordnung November 2009, §9)

Die Rückmeldung an den Schüler über die Leistung in seiner GFS wird in Form eines Schüler-Schüler-Feedbacks und eines Lehrer-Schüler-Gesprächs auf der Basis des Anforderungsprofils des Faches abgegeben.

Ist erkennbar, dass der Schüler es versäumt hat, die technischen Voraussetzungen für seine GFS in der Schule zu prüfen und versagt dann bei der Präsentation die Technik, so führt dies zu Abzug in der Leistungsbewertung.

Nachfolgend sind die Anforderungen und Leistungskriterien für die Form einer Präsentation der einzelnen Fächer zu finden.