Entschuldigungsverfahren
Wir unterscheiden zwischen Erkrankung und Beurlaubung eines Schülers/einer Schülerin. Bei beiden Aspekten besteht eine Entschuldigungspflicht. Die Entschuldigung muss bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.
Bitte melden Sie Ihr Kind im Krankheitsfall bitte künftig über WebUntis ab. Die Information zum Anmeldeverfahren haben Sie von Schule erhalten.
Die Krankmeldung muss bis 7:45 Uhr erfolgen: Nach Unterrichtsbeginn ist ein Eintrag nur noch durch die unterrichtende Lehrkraft möglich.
Ein durch die Eltern erfolgter Eintrag ist als solcher erkennbar und gilt daher bereits als Entschuldigung! Ihr Kind ist also durch Ihren Eintrag nicht nur krankgemeldet, sondern zugleich damit auch entschuldigt.
Bitte beachten Sie: Wenn eine Krankmeldung / Entschuldigung durch die Eltern direkt in WebUntis einmal nicht möglich ist (kein Internetzugang etc.), muss spätestens am zweiten Tag der Verhinderung eine schriftliche Entschuldigung per Mail an die Klassenleitung erfolgen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Beurlaubung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich ist. Diese sind in der Schulbesuchsverordnung geregelt. Für eine Beurlaubung müssen Sie mindestens eine Woche vorher einen Antrag (findet man hier) stellen. Nehmen Sie dafür Kontakt mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin (bei Unterrichtsbefreiung bis zu zwei Tagen) oder der Schulleitung (bei Unterrichtsbefreiung von mehr als zwei Tagen und/ oder Tagen die an Ferien angrenzen) auf.
Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht am Sportunterricht teilnehmen, braucht es eine Befreiung vom Sportunterricht. Diese wird für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung schriftlich bei unserem Schulleiter beantragt; für längere Zeiträume kann ein amtsärztliches Zeugnis notwendig werden.
Für die Kursstufe gilt ein besonderes Entschuldigungsverfahren. Dieses wird in den folgenden Dateien erläutert. Bitte denken Sie daran, das Fehlen in Klausuren Ihrem Fachlehrer/ Ihrer Fachlehrerin mitzuteilen.